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Belgien

Belgien führt ab dem 1. Januar 2026 eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen ein, die auf dem 4-Ecken-Modell von Peppol basiert. Alle ansässigen Unternehmen müssen strukturierte elektronische Rechnungen verwenden, die dem Format EN 16931 (Peppol-BIS) entsprechen. Diese Verpflichtung gilt nicht für B2C-Transaktionen oder internationale Rechnungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Das Peppol 5-Ecken-Modell mit geplanter nahezu kontinuierlicher Berichterstattung soll in Zukunft die jährlichen Kundenberichte ersetzen, um die auf 4,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzte Mehrwertsteuerlücke zu reduzieren. Die derzeitigen Vorschriften schließen die Verwendung von Formaten wie PDF ab 2026 aus. Drüber hinaus müssen die Rechnungen strenge technische Anforderungen hinsichtlich Authentizität, Integrität und Lesbarkeit erfüllen.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Belgien folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Die Rechnungen müssen im Peppol-BIS-Format erstellt werden, das der Norm EN 16931 entspricht und eine automatische Datenverarbeitung ermöglicht. Das PDF-Format wird ab Januar 2026 nicht mehr akzeptiert.
  • Einreichung: Rechnungen werden zwischen den Unternehmen über das Peppol-Netz übermittelt, das die Einhaltung der EU-Vorschriften ermöglicht. Bei internationalen Geschäften ist die elektronische Rechnungsstellung mit der Zustimmung des Empfängers zulässig.
  • Validierung: Rechnungen müssen  Anforderungen wie die Echtheit der Herkunft, die Integrität des Inhalts und die Lesbarkeit erfüllen.
  • Verarbeitung: Das Peppol 4-Ecken-Modell garantiert den direkten Datenaustausch zwischen Lieferant und Empfänger. Das geplante 5-Ecken-Modell wird eine laufende Berichterstattung an die Steuerverwaltung ermöglichen.
  • Archivierung: Alle Rechnungen müssen gemäß den Anforderungen des belgischen Steuerrechts mit Rückverfolgbarkeit der historischen Daten aufbewahrt werden.

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