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Bulgarien

Bulgarien hat die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen der Gesetzesänderung zum öffentlichen Beschaffungswesen (Public Procurement Act, PPA) eingeführt und damit an die Richtlinie 2014/55/EU angepasst. Ab dem 1. November 2019 müssen öffentliche Behörden elektronische Rechnungen, , die dem europäischen Standard entsprechen,  akzeptieren und verarbeiten.

Im Mai 2020 wurde das zentrale automatisierte Informationssystem für die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (CAIS EPP) eingeführt. Dieses ermöglicht den Austausch von Dokumenten und die Verwaltung von öffentlichen Vergabeverfahren zwischen öffentlichen und privaten Stellen. Elektronische Rechnungen können elektronisch signiert werden, was jedoch nicht verpflichtend ist – ihre Archivierung ist sechs Jahre lang erforderlich.

XML ist das Hauptformat für elektronische Rechnungen und die europäische Norm ist rechtlich bindend. Die NRB erwägt, die elektronische Rechnungsstellung für den Privatsektor verbindlich zu machen, und entwickelt Instrumente wie SAF-T, um die Transparenz und Effizienz der Steuerprüfung zu verbessern.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Bulgarien folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Die Anbieter erstellen elektronische Rechnungen nach europäischem Standard (in der Regel im XML-Format) gemäß dem geänderten Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (PPA). Dies gilt für alle öffentlichen Beschaffungsaufträge.
  • Einreichung: Elektronische Rechnungen werden über das zentrale automatisierte Informationssystem für elektronische Beschaffung (CAIS EPP) eingereicht, das als zentrale Plattform für die Einreichung und den Empfang von Rechnungen im öffentlichen Sektor dient. Alle öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, diese Plattform zu nutzen.
  • Validierung: CAIS EPP prüft die eingereichten elektronischen Rechnungen, um sicherzustellen, dass diese den rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Das System prüft die Übereinstimmung mit der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung, bevor es die Rechnung an die zuständige Behörde weiterleitet.
  • Verarbeitung: Die Behörden erhalten und verarbeiten elektronische Rechnungen über das CAIS EPP. Die Plattform unterstützt den gesamten Beschaffungsprozess – von der Beantragung bis zur Zahlung – indem sie es den Behörden ermöglicht, alle damit verbundenen Dokumente elektronisch zu verwalten. Elektronische Signaturen auf Rechnungen sind optional.
  • Archivierung: Elektronische Rechnungen müssen 6 Jahre lang archiviert werden, womit die Einhaltung der bulgarischen Rechtsvorschriften gewährleistet wird. Die Archivierung erfolgt in der Regel digital, was durch die CAIS EPP-Plattform erleichtert wird.

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