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Frankreich

Frankreich führt im Rahmen der wirtschaftlichen Digitalisierung die verpflichtende E-Rechnung für B2B-Transaktionen sowie das E-Reporting ein. Seit 2020 ist die E-Rechnung für B2G-Transaktionen verpflichtend. Neue Vorschriften für B2B-Transaktionen und E-Reporting treten stufenweise in Kraft: ab September 2026 für große Unternehmen und ab September 2027 für kleine und mittlere Unternehmen.

E-Rechnungen werden über Plattformen wie Chorus Pro oder zertifizierte Dematerialisierungsplattformen übermittelt. Die 2024 veröffentlichten technischen Spezifikationen vereinfachen den Prozess und ermöglichen die Nachverfolgung des Rechnungsstatus sowie die Rundung der Mehrwertsteuerbeträge.

Das E-Reporting deckt Transaktionen wie Exporte, Importe oder B2C-Verkäufe ab, die nicht unter die E-Rechnungspflicht fallen. Ausländische Lieferanten müssen steuerpflichtige Transaktionen in Frankreich melden.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Frankreich folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Rechnungen müssen gemäß den neuen technischen Spezifikationen erstellt werden, die eine Verarbeitung durch Dematerialisierungsplattformen ermöglichen.
  • Übermittlung: Rechnungen werden über die Chorus Pro-Plattform (für B2G) oder zertifizierte Dematerialisierungsplattformen (für B2B) gesendet, die sie in das passende Format für den Empfänger umwandeln.
  • Validierung: Plattformen validieren die Daten und das Format der Rechnungen, bevor sie an die Empfänger weitergeleitet werden.
  • Verarbeitung: Rechnungen werden an die Empfänger weitergeleitet und ihr Status kann über spezielle Systemfunktionen überwacht werden.
  • Archivierung: Rechnungen müssen gemäß den steuerlichen Vorschriften mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Processing: Invoices are forwarded to recipients and their status can be monitored using dedicated system functions.
  • Archiving: Invoices must be kept for at least 10 years, in accordance with tax regulations.

     

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