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Kroatien

Kroatien ist seit 2018 auf dem Weg zur E-Rechnung, indem die Verpflichtung eingeführt wurde, für B2G-Transaktionen E-Rechnungen auszustellen und anzunehmen. Der Prozess erfolgt über die zentrale Plattform „Servis eRačun za državu“, die in Peppol integriert ist. Ab 2025 ist die Einführung des Fiskalizacija-2.0-Systems geplant, das B2B-Transaktionen abdeckt und unter anderem die Rechnungsfiskalisierung, bargeldlose Zahlungen, vereinfachte Mehrwertsteuererklärungen und ein integriertes E-Archiv ermöglichen soll.

Das Finanzministerium plant, ab 2026 die vollständige transaktionale Übermittlung von E-Rechnungen einzuführen, um die Geschäftstransparenz zu fördern und den Umweltschutz zu unterstützen.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Kroatien folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Die Lieferanten erstellen strukturierte elektronische Rechnungen, die der europäischen Norm (EN 16931) entsprechen.
  • Einreichung: Die Rechnungen werden auf die zentrale Plattform „Servis eRačun za državu“ hochgeladen, womit Auftraggeber, Vergabestellen und Informationsvermittler miteinander verbunden werden.
  • Validierung: Die zentrale Plattform prüft elektronische Rechnungen auf ihre Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen.
  • Verarbeitung: Genehmigte Rechnungen werden von den öffentlichen Behörden verarbeitet. Die B2G-Rechnungsstellung ist verpflichtend, während die B2B-Rechnungsstellung zwar unterstützt wird, aber bis 2026 optional bleibt.
  • Archivierung: Elektronische Rechnungen müssen für einen Zeitraum von 11 Jahren archiviert werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

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