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Rumänien

Rumänien führte mit 1. Juli 2024 die verpflichtende E-Rechnung für B2B-Transaktionen ein. Rechnungen müssen über das eFactură-System im CIUS_RO-Format (UBL 2.1 oder CIN) gesendet werden –  Papierrechnungen sind ausgeschlossen. Ab Januar 2025 gilt die Verpflichtung auch für B2C-Transaktionen sowie vereinfachte Rechnungen. Sanktionen für Verstöße wurden bis zum 31. März 2025 verschoben. Ab Juli 2025 wird die E-Rechnungsberichterstattung auch kulturelle und staatliche Organisationen umfassen.

Rechnungen werden elektronisch an die ANAF (Nationale Steuerbehörde) übermittelt, wo sie geprüft, genehmigt und für 60 Tage gespeichert werden. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, die Rechnungen für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Das ANAF-System unterstützt B2G- und B2B-Transaktionen in Sektoren mit hohem Steuerbetrugsrisiko. Manuelle Vorgänge erfordern eine qualifizierte elektronische Signatur.

Derzeit wird das System für folgende Transaktionen genutzt:

  • B2G-Transaktionen: Berichterstattung über alle Käufe von Waren/Dienstleistungen des Staates von Privatunternehmen.
  • B2B-Transaktionen: Nur für Unternehmer (juristische Personen), die Waren mit hohem Steuerhinterziehungsrisiko liefern.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Rumänien folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Die Rechnung wird im Buchhaltungssystem des Unternehmens im erforderlichen CIUS_RO-Format (UBL 2.1 oder CIN) erstellt.
  • Übermittlung: Die fertige Rechnung wird elektronisch über die Systemintegration oder manuell im XML-Format an die eFactură-Plattform gesendet.
  • Validierung: Das ANAF-System prüft die Daten auf Korrektheit und Einhaltung des erforderlichen Formats.
  • Verarbeitung: Nach der Genehmigung erhält die Rechnung die elektronische Signatur der ANAF und wird zu einem offiziellen Steuerdokument, das nicht mehr geändert oder storniert werden kann.
  • Archivierung: Die Rechnung wird für 60 Tage auf der ANAF-Plattform gespeichert. Unternehmen sind verpflichtet, sie für mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

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