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Schweden


In Schweden ist die E-Rechnung seit dem 1. April 2019 gesetzlich für alle öffentlichen Beschaffungsverträge vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für zentrale als auch subzentrale Behörden und umfasst Verträge über und unter den EU-Schwellenwerten, einschließlich der Direktvergabe.

Schweden nutzt hauptsächlich das Peppol-Netzwerk, das eine nahtlose Kommunikation zwischen öffentlichen Stellen und Lieferanten ermöglicht. Ältere Systeme wie EDIFACT werden weiterhin unterstützt, Peppol ist jedoch der empfohlene Standard. Einige subzentrale Behörden verwenden auch das ältere Format Svefaktura.

Der Übergang zu Peppol BIS Billing 3 ist im Gange, um eine vollständige Einhaltung des europäischen Standards (EN 16931) zu gewährleisten. Es gibt keine zentrale Überwachung des E-Rechnungsprozesses, aber Organisationen wie SFTI unterstützen die Einführung der Standards.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Schweden folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Lieferanten erstellen E-Rechnungen gemäß dem europäischen Standard (EN 16931), typischerweise im Peppol BIS Billing 3-Format. Ältere Formate wie Svefaktura sind weiterhin zulässig.
  • Übermittlung: E-Rechnungen werden über Peppol oder andere genehmigte Systeme eingereicht.
  • Validierung: Die eingereichten E-Rechnungen werden auf Einhaltung der gesetzlichen und technischen Anforderungen geprüft.
  • Verarbeitung: Öffentliche Stellen empfangen und verarbeiten E-Rechnungen elektronisch, wobei keine elektronische Signatur erforderlich ist.
  • Archivierung: Rechnungen müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften sieben Jahre lang archiviert werden.

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