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Slowakei

Die Slowakei plant, die verpflichtende E-Rechnung für inländische B2B- und B2C-Transaktionen ab 2025 über das IS-EFA-System einzuführen. Die ursprünglich für 2024 geplante Frist wurde verschoben. Laut dem neuen Plan des Finanzministeriums werden Rechnungen mit Nichtansässigen separat gemeldet. Das System könnte eine Vorabprüfung (Pre-Clearance) erfordern, bei der steuerpflichtige Rechnungen in Echtzeit an die Steuerbehörden zur Überprüfung und Genehmigung übermitteln müssen.

E-Rechnungen können mit genehmigter Buchhaltungssoftware oder über ein kostenloses Online-Portal der Regierung erstellt werden.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in der Slowakei folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Rechnungen werden in einem strukturierten Format erstellt – entweder mit genehmigter Buchhaltungssoftware oder über das kostenlose Online-Portal der Regierung.
  • Übermittlung: Steuerpflichtige laden Rechnungen in das IS-EFA-System hoch, wo sie von den Steuerbehörden vorab geprüft werden können.
  • Validierung: Die Steuerbehörden prüfen die Korrektheit und Einhaltung der Vorschriften, bevor die Rechnungen genehmigt werden.
  • Verarbeitung: Nach der Genehmigung werden Rechnungen im IS-EFA-System verarbeitet, wodurch sie von Steuerpflichtigen und Steuerbehörden weiter genutzt werden können.
  • Archivierung: Rechnungen werden im IS-EFA-System gemäß den gesetzlichen Anforderungen für die Archivierung von Finanzdokumenten aufbewahrt.

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