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Slowenien

Slowenien plant, die verpflichtende Berichterstattung von E-Rechnungen für B2B-Transaktionen ab dem 1. Juni 2026 einzuführen. Strukturierte E-Rechnungen müssen sowohl vom Aussteller als auch vom Empfänger innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung an die Finanzverwaltung (FURS) gemeldet werden. Die vorgeschlagenen Regelungen ermöglichen den Austausch von Rechnungen im e-SLOG, EN 16931 oder einem vereinbarten internationalen Format.

B2C-Rechnungen können weiterhin in Papierform ausgestellt werden. Der Gesetzesentwurf wartet auf die Genehmigung durch die Nationalversammlung.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Slowenien folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Rechnungen werden in einem der genehmigten Formate erstellt: e-SLOG, EN 16931 oder einem von beiden Parteien vereinbarten internationalen Format.
  • Übermittlung: Steuerpflichtige melden E-Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung an die Finanzverwaltung (FURS) über registrierte Dienstleister oder sogenannte "e-Route"-Anbieter.
  • Verarbeitung: Nach der Validierung werden Rechnungen im Steuersystem registriert und können weiterverwendet werden.
  • Validierung: FURS überprüft die Rechnungen auf Einhaltung der gesetzlichen und technischen Anforderungen.
  • Archivierung: Rechnungen müssen vom Aussteller und Empfänger gemäß den Anforderungen des slowenischen Steuerrechts archiviert werden.

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