Der E-Invoicing Prozess umfasst in Slowenien folgende Schritte:
- Rechnungserstellung: Rechnungen werden in einem der genehmigten Formate erstellt: e-SLOG, EN 16931 oder einem von beiden Parteien vereinbarten internationalen Format.
- Übermittlung: Steuerpflichtige melden E-Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung an die Finanzverwaltung (FURS) über registrierte Dienstleister oder sogenannte "e-Route"-Anbieter.
- Verarbeitung: Nach der Validierung werden Rechnungen im Steuersystem registriert und können weiterverwendet werden.
- Validierung: FURS überprüft die Rechnungen auf Einhaltung der gesetzlichen und technischen Anforderungen.
- Archivierung: Rechnungen müssen vom Aussteller und Empfänger gemäß den Anforderungen des slowenischen Steuerrechts archiviert werden.