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Tschechien

Die Tschechische Republik begann 2016 mit der Einführung der E-Rechnung, indem sie die EU-Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht umsetzte. Die Verpflichtung zur Annahme von E-Rechnungen gilt für öffentliche Ausschreibungen (B2G), die über die Plattform Národní elektronický nástroj (NEN) abgewickelt werden. Für B2B-Transaktionen ist die Zustimmung des Empfängers erforderlich. Rechnungen können im nationalen ISDOC-Format oder in anderen europäischen Standards erstellt werden, wobei der Prozess eine automatisierte Validierung, Verarbeitung und Archivierung für einen Zeitraum von 10 Jahren umfasst.
 

Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich und die Regierung plant derzeit nicht, E-Rechnungen für B2B-Transaktionen verpflichtend zu machen.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Tschechien folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Anbieter erstellen elektronische Rechnungen in kompatiblen Formaten wie ISDOC oder anderen europäischen Standardformaten.
  • Übermittlung: Rechnungen werden über die Plattform Národní elektronický nástroj (NEN) eingereicht, die für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend ist.
  • Validierung: Die NEN-Plattform überprüft die eingereichten Rechnungen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen.
  • Verarbeitung: Öffentliche Auftraggeber verarbeiten die E-Rechnungen, wobei automatisierte oder halbautomatisierte Systeme zum Einsatz kommen können. Für B2G-Transaktionen müssen alle öffentlichen Auftraggeber E-Rechnungen empfangen, während bei B2B die Zustimmung des Käufers erforderlich ist.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen für einen Zeitraum von zehn Jahren archiviert werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

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