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Vereinigtes Königreich

Der Weg zur E-Rechnung begann im Vereinigten Königreich mit dem Small Business, Enterprise and Employment Act von 2015, der die Regulierung der E-Rechnung im öffentlichen Beschaffungswesen ermöglichte. Die Vorschriften variieren jedoch je nach Region (England, Wales, Schottland und Nordirland).

Die Public Procurement (E-Invoices etc.) Regulations 2019 verpflichteten alle öffentlichen Stellen, E-Rechnungen zu empfangen sowie zu verarbeiten und erforderten die Einhaltung des europäischen Standards (EN 16931). Trotz Brexit setzte das Vereinigte Königreich die EU-E-Rechnungsrichtlinie während der Übergangsphase weiterhin um. Das 2019 eingeführte HMRC-Programm "Making Tax Digital" (MTD) fördert zusätzlich die digitale Verwaltung von Steuern und erfordert die elektronische Führung und Übermittlung von Umsatzsteueraufzeichnungen.

Es gibt keine zentrale E-Rechnungsplattform im Vereinigten Königreich. Verschiedene Behörden nutzen unterschiedliche Ansätze, darunter das Peppol-Netzwerk, externe Dienstleister oder eigene interne Systeme. In Schottland wurde PECOS P2P als nationale Lösung etabliert, während in Wales verschiedene Tools wie der eProcurement Service (ePS) verfügbar sind.

Der E-Invoicing Prozess umfasst im Vereinigten Königreich folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Anbieter erstellen elektronische Rechnungen in Formaten wie XML oder PDF, die dem europäischen Standard (EN 16931) entsprechen müssen.
  • Übermittlung: E-Rechnungen werden über verschiedene Kanäle eingereicht, darunter externe Dienstleister, interne Systeme oder das Peppol-Netzwerk.
  • Validierung: Die empfangende Plattform oder der Dienstleister überprüft die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Anforderungen.
  • Verarbeitung: Genehmigte Rechnungen werden in die Finanzsysteme der öffentlichen Stellen integriert und verarbeitet.
  • Archivierung: Rechnungen müssen sechs Jahre lang archiviert werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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