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ViDA
Compliance und mehr: Ihre Brücke in die digitale Zukunft

Mit unserer E-Invoicing-Lösung unterstützen wir Sie bei der Umstellung auf E-Invoicing und E-Reporting sowie bei der Bewältigung der komplexen ViDA-Vorschriften. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung im EDI-Bereich sorgen wir für eine nahtlose und gesetzeskonforme digitale Umsatzsteuerberichterstattung in der gesamten EU. Unser Ziel ist es, Ihre Prozesse so zu vereinfachen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Über ViDA Timeline Lokale Lösungen Peppol News

Das ViDA-Paket ist entscheidend für die Europäische Union, da es die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung vorsieht. Damit sollen Steuersysteme vereinfacht, Bürokratie reduziert, Transparenz verbessert und die Einhaltung der Vorschriften erhöht werden.

Die Harmonisierung von Rechnungsverfahren ermöglicht eine bessere Kontrolle über internationale Transaktionen und minimiert den Mehrwertsteuerbetrug.

Darüber hinaus optimiert die Einführung eines E-Reportings den Prozess der Steuerberichterstattung, indem schnellere und genauere Datenzugänge ermöglicht werden. Auch die Effizienz des Steuersystems der EU wird damit verbessert.

Unternehmen müssen sich auf diese Änderungen vorbereiten, indem sie ihre Systeme und Prozesse an die bevorstehenden Regelungen anpassen.

Die drei Säulen des ViDA-Pakets

1

Modernisierung der Mehrwertsteuerberichterstattung: Standardisierung und digitale Rechnungsstellung

Das DRR-Berichtswesen (Digital Reporting and Record-Keeping) ist ein Bestandteil der ersten Säule des ViDA-Pakets und verpflichtet Unternehmen, Steuerdaten elektronisch einzureichen. Ziel ist es, die Effizienz der Transaktionsüberwachung zu verbessern, Fehler und Betrug zu reduzieren und eine bessere Kontrolle der Steuervorschriften zu ermöglichen. Damit wird die Transparenz des Systems in der EU erhöht.

2

Verbesserung der Mehrwertsteuerregelungen für die Digital Platform Economy

Die zweite Säule des ViDA-Pakets betrifft die Besteuerung von Dienstleistungen, die über digitale Plattformen angeboten werden. Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung ermöglicht eine bessere Kontrolle internationaler Transaktionen und verringert das Risiko von Mehrwertsteuerbetrug. Die Harmonisierung der Vorschriften innerhalb der EU soll das Steuersystem vereinfachen und die Transparenz erhöhen, was eine effektivere Überwachung von Transaktionen durch die Steuerbehörden ermöglicht. Diese Änderungen sind Teil einer umfassenderen Reform, unter der ab 1. Juli 2024 die DAC7-Vorschriften gelten. Diese verpflichten digitale Plattformen dazu, Informationen über Verkäufer zu sammeln.

3

Vereinfachung der Mehrwertsteuerregistrierung und Compliance in der EU

Dadurch sollen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern innerhalb der EU beseitigt sowie gleichzeitig die Funktionalität des Tools verbessert werden, das für die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Verkäufen von Waren genutzt wird. Dazu wird ein einheitliches Mehrwertsteuerregistrierungssystem eingeführt. Verbesserungen werden an den bestehenden OSS- (One-Stop-Shop) und IOSS-Systemen (One-Stop-Shop für Importe) vorgenommen. Damit einhergehende Reverse-Charge-Mechanismen sollen Fälle reduzieren, in denen ein Steuerpflichtiger sich in einem anderen Mitgliedstaat registrieren muss.

Zeitplan für die Umsetzung des ViDA-Pakets

2024

Einführung der verpflichtenden E-Rechnung

Die Verabschiedung des ViDA-Pakets im Jahr 2024 bedeutet, dass Unternehmen sich schnell an die neuen Anforderungen zur E-Rechnung anpassen müssen. Bereits 20 Tage nach der Veröffentlichung der Vorschriften im Amtsblatt der EU können Mitgliedstaaten die E-Rechnung für inländische Transaktionen ohne zusätzliche Genehmigung durch die EU verpflichtend machen.

2026

Änderungen am E-Commerce-Paket

Ab 2026 ändert sich die Art und Weise, wie die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe von B2C-Elektronikprodukten und -Dienstleistungen erhoben wird. Die Grenze von 10.000 Euro, unterhalb derer Unternehmen die Mehrwertsteuer in ihrem niedergelassenen Land erheben können, gilt nur noch für Waren, die aus dem vom Verkäufer ansässigen Mitgliedsstaat versandt wurden. Zudem wird die Meldung grenzüberschreitender Lieferungen von Erdgas sowie Heiz- und Kühlenergie über das OSS-System möglich.

2027

Neue Vorschriften für Plattformen zu Kurzzeitvermietung und Personentransport

Digitale Plattformen müssen als anerkannte Mehrwertsteuerlieferanten fungieren. Die neuen Vorschriften ändern die Definition von „Kurzzeitvermietung“ von 45 auf 30 Tage, wodurch Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Anpassung lokaler Vorschriften erhalten.

2027

Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung

Das ViDA-Paket zielt darauf ab, die Mehrwertsteuer-Registrierungspflichten in verschiedenen EU-Ländern zu vereinfachen, indem das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) erweitert wird. Diese Änderung umfasst unter anderem den Verkauf von Waren durch nicht ansässige Lieferanten, die Einführung eines neuen OSS-Regimes für grenzüberschreitende Übertragungen eigener Waren sowie die Ausweitung der verpflichtenden Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) auf Lieferungen von Waren und Dienstleistungen im B2B-Bereich.

2030

Verpflichtendes digitales Berichtswesen und E-Rechnung

Bis 2030 werden unter dem ViDA-Paket bedeutende Änderungen am digitalen Berichtswesen und an der elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Alle Unternehmen mit Transaktionen, die den Anforderungen des digitalen Berichtswesens (Digital Reporting Requirements, DDR) unterliegen, müssen elektronische Rechnungen ausstellen, die dem europäischen E-Rechnungsstandard (EN16931) entsprechen. Die Frist zur Ausstellung einer E-Rechnung wird auf 10 Tage – gegenüber den vorgeschlagenen zwei Tagen - nach der Transaktion verlängert. Zusätzlich können Mitgliedstaaten eine elektronische Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug verlangen.

Die digitale Berichterstattung zielt darauf ab, Steuersysteme zu modernisieren, indem Unternehmen verpflichtet werden, innergemeinschaftliche Transaktionen – einschließlich umsatzsteuerfreier Verkäufe, innergemeinschaftlicher Erwerbe und grenzüberschreitender Transaktionen – digital zu melden. Das neue DDR-System wird die bestehenden Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen und eine verbesserte Echtzeit-Datenberichterstattung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum einführen, um Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen.

2035

Harmonisierung der Meldung inländischer und innergemeinschaftlicher Transaktionen

Bis 2035 müssen Mitgliedstaaten etwaige nationale digitale Berichtssysteme an das neue DDR-System anpassen. Dies ist ein Schritt zur Harmonisierung der Steuervorschriften in der gesamten Europäischen Union, wodurch es Unternehmen erleichtert wird, im Binnenmarkt zu agieren.

Das ViDA-Paket führt die verpflichtende E-Rechnung ein, vereinfacht Steuersysteme, erhöht die Transparenz und reduziert den Mehrwertsteuerbetrug. E-Reporting wird die Einreichung von Steuerberichten weiter vereinfachen.

Die Anforderungen an B2B-E-Rechnungen sind je nach Land unterschiedlich. Unsere Lösungen sind darauf ausgelegt, die Vorschriften jedes Landes zu erfüllen und eine nahtlose Integration sowie Unterstützung für Formate wie KSeF in Polen und XRechnung in Deutschland zu ermöglichen.

Der Übergang zur E-Rechnung stellt eine Herausforderung auf verschiedensten Ebenen dar, da es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Standards und Übergangsfristen gibt.

EDITEL erleichtert diesen Übergang und übernimmt alle Details für Sie, unabhängig von etwaigen Ausnahmeregelungen oder lokalen Anforderungen.

Lokale Richtlinien

Aus über 40 Jahren Erfahrung als führender Anbieter von EDI-Lösungen in Europa, kennt EDITEL die lokalen Gegebenheiten der einzelnen Länder genau. Das macht uns zu einem konkurrenzlosen Partner beim Aufbau internationaler EDI-Verbindungen. Trotz globaler und europäischer EDI-Nachrichtenstandards (EDIFACT, XML) sind kleinere Modifikationen einzelner Länder für uns kein Problem – wir kennen sie und können damit arbeiten.

Dank unseres umfangreichen Netzes an vorgefertigten Verbindungen zu Handelsnetzen, Händlern und Herstellern in ganz Europa bieten wir Unternehmen einen enormen Wettbewerbsvorteil.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Anforderungen ausgewählter Länder:

Vorteile der Digitalisierung mit EDITEL

Compliance

Gewährleistete Einhaltung von EU- und nationalen Vorschriften.

Effizienz

Automatisierte Prozesse der Mehrwertsteuerberichterstattung und Rechnungsstellung.

Sicherheit

Strukturierte Daten für bessere Verwaltung und Schutz.

Integration

Eine Plattform für alle Geschäftspartner.

Peppol – Ein universeller Weg für B2G-Kommunikation in ganz Europa

Peppol ist eine EU-Kommunikationsplattform, die den nahtlosen Austausch strukturierter E-Rechnungen im B2G-Modell ermöglicht. Eine Peppol-Verbindung reicht aus, um alle Ämter und öffentlichen Institutionen in der EU zu erreichen.

EDITEL Polska S.A. ist ein zertifizierter Peppol-Dienstleister. Als Peppol Access Point besitzt EDITEL das Open-Peppol-Zertifikat. Dieses garantiert, dass Dienstleistungen sicher, kontinuierlich und gemäß den Anforderungen des Peppol-Netzwerks erbracht werden.

Wer nutzt Peppol?

Peppol richtet sich an:

  • Lieferanten von Waren und Dienstleistungen für öffentliche Ämter und Institutionen in der EU.
  • Ämter und öffentliche Verwaltungseinheiten im Bereich der öffentlichen Beschaffung.

Peppol wird für den elektronischen Austausch von folgenden Dokumenten genutzt:

  • Rechnungen
  • Bestellungen
  • Lieferbestätigungen
  • Korrekturrechnungen
  • Empfangsbestätigungen 

 

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Falls Sie noch nicht sicher sind, welche EDI-Lösung für Sie am geeignetsten ist oder noch weitere Fragen rund um einen gelungen EDI-Start haben, wenden Sie sich gerne an unsere erfahrenen EDI-Expert:innen. 

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EDI-Beratung +49 6196 58 655 820

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