Der E-Invoicing Prozess umfasst in Belgien folgende Schritte:
- Rechnungserstellung: Die Rechnungen müssen im Peppol-BIS-Format erstellt werden, das der Norm EN 16931 entspricht und eine automatische Datenverarbeitung ermöglicht. Das PDF-Format wird ab Januar 2026 nicht mehr akzeptiert.
- Einreichung: Rechnungen werden zwischen den Unternehmen über das Peppol-Netz übermittelt, das die Einhaltung der EU-Vorschriften ermöglicht. Bei internationalen Geschäften ist die elektronische Rechnungsstellung mit der Zustimmung des Empfängers zulässig.
- Validierung: Rechnungen müssen Anforderungen wie die Echtheit der Herkunft, die Integrität des Inhalts und die Lesbarkeit erfüllen.
- Verarbeitung: Das Peppol 4-Ecken-Modell garantiert den direkten Datenaustausch zwischen Lieferant und Empfänger. Das geplante 5-Ecken-Modell wird eine laufende Berichterstattung an die Steuerverwaltung ermöglichen.
- Archivierung: Alle Rechnungen müssen gemäß den Anforderungen des belgischen Steuerrechts mit Rückverfolgbarkeit der historischen Daten aufbewahrt werden.