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Italien

Italien führte 2014 die verpflichtende E-Rechnung im öffentlichen Beschaffungswesen ein, deren Regelung bis 2015 alle öffentlichen Einrichtungen abdeckte. Das zentrale Element des Systems ist die Plattform Sistema di Interscambio (SDI), die E-Rechnungen im FatturaPA-Format unterstützt. Seit dem 1. Januar 2019 wurde die Verpflichtung zur E-Rechnung auf B2B- und B2C-Transaktionen ausgeweitet. Ab 2024 sollen Ausnahmen für Unternehmen mit geringem Umsatz abgeschafft werden.

Das System verarbeitet jährlich rund 2 Milliarden E-Rechnungen, unterstützt die Prozessautomatisierung und reduziert Mehrwertsteuerbetrug. Italien bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Werkzeuge und Dienstleistungen an, um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern. Dies trägt dazu bei, die Rahmenbedingungen für E-Rechnungen effizient und regelkonform zu machen.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Italien folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Anbieter erstellen elektronische Rechnungen im FatturaPA-Format, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Übermittlung: Elektronische Rechnungen werden über die Plattform Sistema di Interscambio (SDI) eingereicht, die von der Steuerbehörde verwaltet wird.
  • Validierung: SDI überprüft die eingereichten E-Rechnungen auf Konformität, bevor sie an die zuständige öffentliche Verwaltung oder private Stellen weitergeleitet werden.
  • Verarbeitung: Öffentliche Behörden und private Stellen verarbeiten die empfangenen E-Rechnungen. Das System unterstützt verschiedene Übertragungsmethoden, darunter zertifizierte E-Mail (CEM) und EDI.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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