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Polen

Polens Weg zur E-Rechnung begann im November 2018 mit der Einführung der Gesetzgebung zur Umsetzung der EU-E-Rechnungsrichtlinie (2014/55/EU) in nationales Recht. Diese trat am 18. April 2019 in Kraft. Im Januar 2022 startete die freiwillige Phase des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF), wodurch Unternehmen strukturierte Rechnungen ausstellen und von steuerlichen Vorteilen profitieren können.

Ursprünglich sollte die verpflichtende Nutzung von KSeF am 1. Juli 2024 eingeführt werden. Gemäß der am 5. Juni 2024 vom Präsidenten unterzeichneten Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wurde dieser Termin jedoch verschoben. Derzeit gelten folgende Fristen für die verpflichtende Nutzung von KSeF:

  • 1. Februar 2026 – für Unternehmer mit einem Verkaufswert (einschließlich Steuer) von über 200 Millionen PLN im Jahr 2025.
  • 1. April 2026 – für andere Unternehmer.

Bis dahin wird das System in bestehende Plattformen integriert, um die Rechnungsstellungsprozesse sowohl in B2B- als auch B2G-Beziehungen zu verbessern. Dies soll Polen ein effizienteres und regelkonformes System für die Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen und kommerzieller Rechnungen bieten.

Ende 2022 waren über 17.000 Unternehmen, hauptsächlich aus dem öffentlichen Sektor, bei KSeF registriert, was auf ein wachsendes Interesse an E-Rechnungen in Polen hinweist.

Trotz der Verschiebung des Einführungstermins arbeitet das Finanzministerium weiterhin an der Bereitstellung kostenloser Tools wie der KSeF Mobile App, die das Erstellen und Empfangen von Rechnungen auf mobilen Geräten ermöglicht. Unternehmer sollten aktuelle Informationen verfolgen und sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten, um eine reibungslose Anpassung an die neuen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Polen folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Der Anbieter erstellt eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Format wie XML, das den nationalen Standards entspricht.
  • Zeitstempel: Die Rechnung wird an KSeF weitergeleitet, wo sie einen digitalen Zeitstempel erhält.
  • Validierung: Die KSeF-Plattform überprüft die Rechnung auf Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
  • Verarbeitung: Nach der Genehmigung wird die Rechnung im Buchhaltungssystem des Kunden verarbeitet, um sie freizugeben und zu bezahlen.
  • Archivierung: Sowohl der Anbieter als auch der Käufer bewahren die E-Rechnung während der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierungsfrist elektronisch auf.

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