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Serbien

Seit dem 1. Januar 2023 ist die E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Serbien verpflichtend und wird über das E-Faktura-System abgewickelt. Die ab dem 1. September 2024 geltenden neuen Vorschriften beinhalten Regelungen zu Berichterstattung, Mehrwertsteuerregistrierung, automatischer Dateneingabe, Rechnungskorrekturen und Lieferdokumenten. Rechnungen müssen dem EN 16931-Standard entsprechen.

E-Rechnungen können über einen Webbrowser, eine API oder mit Hilfe von Dienstleistern erstellt werden, die zuvor die Zustimmung des Finanzministeriums einholen müssen. Die Fristen für die Mehrwertsteuerregistrierung sind auf den 10. Tag des Monats nach der Transaktion festgelegt.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Serbien folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Elektronische Rechnungen einschließlich Transaktionsdetails werden im EN 16931-konformen XML-Format erstellt.
  • Übermittlung über folgende Kanäle: 
     
    • Internetbrowser,
    • API zur Integration mit dem System des Steuerpflichtigen,
    • Dienstleister, die vom Finanzministerium genehmigt wurden.
  • Validierung: Das System überprüft die Richtigkeit der Rechnungsdaten unter Berücksichtigung der neuen Regeln für Korrekturen, Stornierungen und Rabatte.
  • Verarbeitung: Das System unterstützt die Mehrwertsteuerberichterstattung, automatische Dateneingabe und das Hinzufügen von Lieferdokumenten.
  • Archivierung: Rechnungen müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften archiviert werden, wobei der Zugriff auf historische Daten gewährleistet wird.

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