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Spanien

In Spanien ist die E-Rechnung im öffentlichen Sektor (B2G) seit 2015 verpflichtend und wird durch das Gesetz 25/2013 reguliert. Sie wird im Facturae-Format (XML) über die FACe-Plattform abgewickelt. Seit 2018 umfasst diese Verpflichtung auch Subunternehmer und Auftragnehmer, wenn Rechnungen 5.000 EUR übersteigen.

Im B2B-Sektor werden derzeit technische Vorschriften gemäß Gesetz 18/2022 vorbereitet, um die verpflichtende E-Rechnung 2025/2026 einzuführen. Akzeptierte Formate umfassen XML CII, UBL, EDIFACT und Facturae (noch zu bestätigen).

Das spanische Steuersystem, einschließlich SII, SILICIE und Ticket BAI unterstützt die digitale Rechnungsstellung und den sofortigen Datenaustausch. Bis Juli 2025 müssen alle Abrechnungssysteme die Anforderungen der VeriFactu-Regelung erfüllen, die technische und funktionale Standards für Rechnungsstellungsprozesse setzt.

Der E-Invoicing Prozess umfasst in Spanien folgende Schritte:

  • Rechnungserstellung: Im B2G-Sektor müssen Rechnungen im Facturae-Format (XML) erstellt werden. Im B2B-Sektor sind Formate wie XML CII, UBL, EDIFACT und Facturae zugelassen (noch zu bestätigen).
  • Übermittlung: Im B2G-Sektor erfolgt die Einreichung elektronisch über die FACe-Plattform. Im B2B-Sektor wird dies gemäß zukünftigen technischen Spezifikationen ab 2025 geregelt.
  • Validierung: Rechnungen werden auf Einhaltung der technischen und funktionalen Anforderungen geprüft wie sie beispielsweise in der VeriFactu-Regelung festgelegt sind.
  • Verarbeitung: Nach der Validierung wird die Rechnung im elektronischen System registriert und erfordert im B2G-Sektor eine digitale Signatur oder eine delegierte elektronische Signatur.
  • Archivierung: Rechnungen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften in IT-Systemen archiviert.

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